Die EU plant seit 2004, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen um Verbindungs-und Standortdaten aller Arten von Telekommunikation (u. a. DSL, Mail, SMS, VoIP) längerfristig zu speichern. Auf die gespeicherten Daten sollen staatliche Einrichtungen wie beispielsweise Zoll, Polizei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sowie die Nachrichtendienste Zugriff haben. Die " Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsdatenspeicherung von Daten (.. .)" soll nunmehr mit Hilfe des " Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" in nationales Recht gegossen werden. Dies würde konkret bedeuten, dass ab dem 1.1.2008 sämtliche Verbindungsdaten aller Bundesbürger mindestens 6 Monate lang gespeichert werden. Bislang ist die Speicherung nur für Abrechnungszwecke zulässig, bei Nutzern einer DSL-Flatrate entfällt die Speicherung, da sie für die eigentliche Abrechnung nicht benötigt wird. Bundesjustizministerin Zypries sieht sogar bis zu 24 Monate Speicherung vor, obwohl die EU nur 6 Monate fordert. Gespeichert würden nicht die Inhalte, allerdings ist es anhand des Kommunikationsprofils eines Menschen natürlich möglich, Rückschlüsse auf seine Lebensumstände zu ziehen. Wann surft jemand privat im Internet? Zu wem hat der/die Betreffende Kontakt? Auch die Kontaktaufnahme zu einem Arzt, einem Seelsorger, einem Anwalt würde gespeichert und könnte mindestens 6 Monate lang abgerufen werden. Mit Hilfe der Verbindungsda